Diese Frage ist berechtigt. Wenn die Gemeinde Lottstetten bereits gegen den geplanten Doppelspurausbau vorgeht, warum braucht es dann zusätzlich eine Klage von Bürgerinnen und Bürgern?
Die Antwort ist einfach: Die Gemeinde kann die Rechte ihrer Bürger nicht stellvertretend einklagen.
Die Gemeinde vertritt die Interessen der Kommune. Sie kann sich beispielsweise gegen Beeinträchtigungen ihrer Planungshoheit, ihrer kommunalen Einrichtungen und ihrer eigenen Grundstücke wehren. Sie kann aber nicht stellvertretend die persönlichen Eigentums-, Nachbar- und Schutzrechte einzelner Einwohner vor Gericht durchsetzen.
Hier liegen die entscheidenden Unterschiede:
Was die Gemeinde geltend machen kann:
Was einzelne Bürger selbst geltend machen können:
Gerade bei einer unmittelbaren Inanspruchnahme privater Grundstücke können Eigentümer eine besonders weitreichende gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses verlangen.
Es geht also nicht darum, dass die Bürger anstelle der Gemeinde klagen. Es geht darum, dass zusätzlich zu den kommunalen Interessen auch die individuellen Rechte der Menschen vor Ort eine eigene Stimme vor Gericht erhalten.
Die Klage der Gemeinde und die Klagen betroffener Bürger ergänzen sich. Sie können unterschiedliche Schwachstellen eines Großprojekts sichtbar machen und gemeinsam eine deutlich umfassendere rechtliche Überprüfung ermöglichen.
Denn ein Bahnprojekt betrifft nicht nur eine Gemeinde als Verwaltungseinheit. Es betrifft vor allem die Menschen, die hier leben, deren Häuser und Grundstücke, deren Alltag und deren Zukunft.
Deshalb brauchen wir beides: eine starke Gemeinde und Bürger, die ihre eigenen Rechte selbstbewusst wahrnehmen können.
Und genau dafür sammeln wir Spenden. Damit die Durchsetzung unserer Rechte nicht davon abhängt, ob ein einzelner Betroffener die erheblichen Kosten eines spezialisierten Anwalts und eines Gerichtsverfahrens allein tragen kann.