Alles wichtige über das Planfeststellungsverfahren

Was ist jetzt für uns das wichtigste!
Wenn das Planfeststellungsverfahren eröffnet ist, werden die Pläne im Internet zur Einsichtnahme durch jedermann eingestellt.
Jeder, dessen Belange durch die Maßnahme berührt werden, kann jetzt bis zum Ablauf der Einwendungsfrist (Nach 6 Wochen) Einwendungen erheben.
Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen im jeweiligen Planfeststellungsverfahren ausgeschlossen.

Jeder der sich in irgend einer Weise betroffen fühlt muß in dieser Frist handeln und seine Vorschläge, Fragen, Bedenken oder Einwände vorbringen!
Jetzt oder nie!
Quelle: http://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bauen/seiten/planfeststellung#card-106907

Was ist ein Planfeststellungsverfahren?

Das Planfeststellungsverfahren ist das Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben,
die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren.
Es ist u. a. vorgeschrieben für den Bau und die Änderung von ........Schienenwegen..

Was ist ein Planfeststellungsbeschluss?

Das ist die Entscheidung, die das Planfeststellungsverfahren abschließt, sozusagen die Baugenehmigung für das Vorhaben.
Im Planfeststellungsbeschluss findet eine umfassende Abwägung zwischen allen berührten öffentlichen und privaten Belangen statt.
Au­ßerdem wird über die privaten Einwendungen entschieden.

Mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ist der Vorhabenträger aber noch nicht Eigentümer der benötigten Grundstücke.
Es steht lediglich fest, dass er die Flächen beanspruchen darf, da das öffentliche Interesse an der Maßnahme die privaten Interessen des Eigentümers überwiegt.
Auch enthält der Beschluss keine Aussagen zur Höhe der Entschädigungen, die der Vorhabenträger zu zahlen hat.
Fragen des Grunderwerbs und der Entschädigung sind vom Gesetz bewusst von der Planfeststellung ausgenommen
und den anschließenden Grunderwerbsverhandlungen vorbehalten.
Falls es dabei zu keiner Einigung kommt, hat der Vorhabenträger - als letztes Mittel - die Möglichkeit, die Enteignung zu beantragen.
Quelle: http://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bauen/seiten/planfeststellung#card-106918

Wie muss meine Engabe aussehen?

Formelle Anforderungen

Sie müssen die Einwendung schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Wichtig ist, dass die schriftliche Einwendung eigenhändig von Ihnen unterschrieben ist. Und natürlich muss die Einwendung fristgerecht eingereicht werden. Weitere formelle Anforderungen an eine Einwendung bestehen nicht. Über diese formellen Anforderungen werden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung informiert.

Inhaltliche Anforderungen – Was müssen Sie in der Einwendung vortragen?

In Ihrer Einwendung müssen Sie substantiiert darlegen, inwiefern Sie von dem Vorhaben betroffen sind. Es ist nicht ausreichend, dass Sie nur Ihre grundsätzliche Ablehnung des Vorhabens zum Ausdruck bringen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Ihre Einwendung dann hinreichend substantiiert, wenn sie erkennen lässt, welches Ihrer Rechtsgüter Sie für gefährdet ansehen. Sie als Einwender müssen dieses Rechtsgut bezeichnen und die befürchteten Beeinträchtigungen darlegen. Sie müssen nicht vortragen, weshalb Sie die Gefährdung Ihrer benannten Rechtsgüter befürchten – denn eine Begründung Ihrer Einwendung ist rechtlich nicht gefordert. Von Ihnen als Einwender wird daher nur verlangt, dass Sie dasjenige an sachlichen Bedenken in das Verfahren einbringen, was nach Ihrer Auffassung im Hinblick auf die Ihnen zustehenden Rechtsgüter zu berücksichtigen ist.

Sofern Sie Beeinträchtigungen Ihres Eigentums vorbringen, müssen Sie die Eigentumsposition, deren Gefährdung Sie befürchten, konkret bezeichnen. Zu beachten ist, dass eine Beeinträchtigung von Eigentum nicht nur in Form einer unmittelbaren Beeinträchtigung bestehen kann – wenn und weil zum Beispiel ein Teil Ihres Grundstücks für das Vorhaben in Anspruch genommen werden soll –, sondern auch durch auf Ihr Grundstück wirkende Immissionen (wie zum Beispiel Lärmimmissionen).
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/planfeststellung-planfeststellungsverfahren-einwendung-wie-schreibt-man-eine-einwendung-210297.html

Wer etwas einwenden will, aber sich nicht sicher ist, kann uns jederzeit um Rat und Unterstützung anfragen-> Kontakt