An das Regierungspräsidium Freiburg Referat 24 Kaiser-Joseph-Straße 167 79083 Freiburg i. Br. Lottstetten, den XX.XX.XXXX Planfeststellungsverfahren „Doppelpurausbau Lottstetten – Jestetten Süd inkl. Bahnsteig Lottstetten“ hier: Einwendungen während der Offenlage Sehr geehrte Damen und Herren, Direkt betroffen, Anlieger oder nahe an der Baustelle-> ich, (Name, Vname) bin (Eigentümer /Mieter) des Grundstücks (Flurstücknummer), (Straße, Hausnummer,) in 7907 Lottstetten oder Einwohner von Lottstetten, nicht direkt an der Baustelle -> ich, (Name, Vname), wohnhaft (Straße, Hausnummer,) in 7907 Lottstetten erhebe hiermit Einwendungen gegen das vorbezeichnete Vorhaben: […] ausführen der Einwände Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift eigenhändig, handschriftlich!!!) Wichtige Eckpunkte: Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann ab Beginn der Einsichtnahmemöglichkeit bis einschließlich Montag, den 18.08.2025 schriftlich beim Regierungspräsidium Freiburg, Referat 24 Einwendungen gegen den Plan erheben (Einwendungsfrist). Formelle Anforderungen Sie müssen die Einwendung schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Wichtig ist, dass die schriftliche Einwendung eigenhändig von Ihnen unterschrieben ist. Und natürlich muss die Einwendung fristgerecht eingereicht werden. Weitere formelle Anforderungen an eine Einwendung bestehen nicht. Inhaltliche Anforderungen – Was müssen Sie in der Einwendung vortragen? In Ihrer Einwendung müssen Sie substantiiert (möglichst genau begründet) darlegen, inwiefern Sie von dem Vorhaben betroffen sind. Es ist nicht ausreichend, dass Sie nur Ihre grundsätzliche Ablehnung des Vorhabens zum Ausdruck bringen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Ihre Einwendung dann hinreichend substantiiert (möglichst genau begründet), wenn sie erkennen lässt, welches Ihrer Rechtsgüter Sie für gefährdet ansehen. (Anmerkung: welche negativen Auswirkungen) Sie als Einwender müssen dieses Rechtsgut bezeichnen und die befürchteten Beeinträchtigungen darlegen. Sie müssen nicht vortragen, weshalb Sie die Gefährdung Ihrer benannten Rechtsgüter befürchten – denn eine Begründung Ihrer Einwendung ist rechtlich nicht gefordert. Von Ihnen als Einwender wird daher nur verlangt, dass Sie dasjenige an sachlichen Bedenken in das Verfahren einbringen, was nach Ihrer Auffassung im Hinblick auf die Ihnen zustehenden Rechtsgüter zu berücksichtigen ist. Sofern Sie Beeinträchtigungen Ihres Eigentums vorbringen, müssen Sie die Eigentumsposition (Flurstücknr., Adresse, Besitz oder Miete, qm/Fläche, bebaut, nicht bebaut etc.) deren Gefährdung Sie befürchten, konkret bezeichnen. Zu beachten ist, dass eine Beeinträchtigung von Eigentum nicht nur in Form einer unmittelbaren Beeinträchtigung bestehen kann – wenn und weil zum Beispiel ein Teil Ihres Grundstücks für das Vorhaben in Anspruch genommen werden soll –, sondern auch durch auf Ihr Grundstück wirkende Immissionen (wie zum Beispiel Lärmimmissionen).